Rechtsprechung
BVerwG, 13.12.1967 - II D 22.66, II D 21.67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwertung einer nach § 119 Bundesdisziplinarordnung (BDO) noch berücksichtigungsfähigen Disziplinarmaßnahme trotz einer zu Unrecht vorgenommenen Tilgung aufgrund des § 103a BDO a.F.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BDO §§ 103a (a.F.), 119
Papierfundstellen
- BVerwGE 33, 45
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BDH, 05.12.1961 - I D 72/61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.12.1967 - II D 22.66
Durch diese Trennung wird zwar die Rechtsprechung zu dem bisherigen § 103 a BDO hinfällig, daß dieser der Verwertung einer rechtmäßig getilgten oder zu tilgenden Maßnahme nicht entgegensteht, soweit diese zur Kenntnis des Disziplinargerichts gelangt (Urteile vom 5. Dezember 1961 - I D 72/61 - und vom 19. Dezember 1961 - III D 25/61 -).
- BVerwG, 18.04.1968 - II D 2.68
Rechtsmittel
Wie der Senat in dem Urteil vom 13. Dezember 1967 - II D 22.66 und 21.67 - ausgeführt hat, folgt aus der weitergehenden Fassung des § 119 Abs. 1 Satz 2 BDO, daß die bisherige Rechtsprechung zu § 103 a über die Berücksichtigungsfähigkeit einer, noch aus den Akten ersichtlichen, an sich der Tilgung unterliegenden Disziplinarmaßnahme, deren Tilgung jedoch unterblieben ist, nicht mehr angewendet werden kann.